Plicht zur FFP2-Maske – in Leichter Sprache erklärt

In Bayern gilt seit 18. Januar 2021 die Pflicht, in bestimmten Situationen und an bestimmten Orten eine FFP2-Maske zu tragen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in seinem Internetauftritt dazu eine Information in Leichter Sprache veröffentlicht.
Diese Information haben wir unten stehend für Sie zum Downoad eingestellt.