Seit 8. April 2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Alle Corona-Maßnahmen fallen somit weg. Besucherinnen und Besucher können wieder ohne Voranmeldung und ohne FFP2-Maske unsere Innenräume betreten.
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