Gut besuchter Info-Abend zum neuen Betreuungsrecht
bei Regens Wagner Holzhausen am 13. Juni 2024

Mit wem möchte ich zusammenwohnen? Darf ein Foto, auf dem ich zu sehen bin, in den Social Media veröffentlicht werden? Bei solchen und zahllosen anderen Fragen können Menschen, die eine Betreuung haben, seit 1. Januar 2023 in größerem Umfang selbst Entscheidungen treffen. Seit diesem Zeitpunkt gilt ein neues Betreuungsrecht, das viele neue Regelungen zur Stärkung des Mitspracherechts und damit der Selbstbestimmung von betreuten Menschen enthält.
Informationsbedarf
In konkreten Fragestellungen führen diese Neuerungen immer wieder zu Unsicherheit bei unseren Klientinnen und Klienten, bei deren Angehörigen (oder rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern) und auch bei Mitarbeitenden. Dem zu begegnen hat der Arbeitskreis BTHG (Bundesteilhabegesetz) von Regens Wagner Holzhausen einen Info-Abend in einfacher Sprache organisiert und dazu eingeladen. Als Referentin konnte Amélie von Wissmann gewonnen werden. Sie ist Abteilungsleiterin für die BRK-Betreuungsvereine in den Landkreisen Starnberg und Landsberg am Lech und selbst rechtliche Betreuerin.
Wie stark der Bedarf an Information und Auskunft war, zeigte sich bereits an der großen Zahl der Interessierten, die am frühen Abend des 13. Juni den Saal der Magnus-Werkstätten füllten. „Es ist wunderbar“, freute sich die stellvertretende Gesamtleiterin Simone Carl bei der Begrüßung, „dass Sie so zahlreich gekommen sind!“ Im Verlauf des Abends spiegelte sich das Interesse in den vielfältigen Fragen aus den Reihen des Publikums, die den Vortrag von Amélie von Wissmann bereicherten. Zum Beispiel:
„Wie verhalte ich mich, wenn die Eltern eines Klienten nicht erlauben, dass wir in der Wohngruppe ein vom Arzt verordnetes Medikament verabreichen?“ (Mitarbeiterin) – „Kann meine Betreuerin mir helfen, wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen will?“ (Klientin) – „Kann eine Betreuung auch auf mehrere Personen gesplittet werden? So, dass bestimmte Bereiche ein Berufsbetreuer übernimmt und andere bei den Angehörigen bleiben?“ (Angehöriger) – „Darf eine Klientin selbst entscheiden, ob sie ein Verhütungsmittel nehmen will, auch wenn der Betreuer die Gesundheitsfürsorge hat?“ (Mitarbeiterin) – „Darf mir der Betreuer meine Bankkarte wegnehmen?“ (Klientin)
Herzensthema
Der Vortrag war in einfacher Sprache gehalten, eine sehr übersichtliche Präsentation unterstützte zusätzlich die Verständlichkeit. Was als halbstündiger Vortrag angekündigt war, dauerte im Endeffekt eine ganze Stunde: Genauso viel Zeit wie der Vortrag selbst hatten die Fragen und deren Beantwortung beansprucht. Die Referentin nahm sich sehr gern die Zeit, denn dieses Thema, wie sie gleich zu Beginn vorausschickte, sei ihr „ein Herzensthema und sehr, sehr wichtig“.
Eine gesetzliche Betreuung sei eben nicht mit einer Entmündigung gleichzusetzen, betonte sie und wies wiederholt darauf hin: Die Aufgabe der Betreuung liegt darin, den betreuten Menschen dabei zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Betreuung sei wie „eine Hand im Rücken“ – sie ist da, wenn sie gebraucht wird, lässt aber ansonsten selbst agieren. Alles, was der Betreuer oder die Betreuerin für den betreuten Menschen regelt, muss mit diesem abgesprochen werden.
Gesprächsangebote
Im Anschluss gab es Gesprächsangebote an drei Stehtischen. Amélie von Wissmann stand für das Thema Betreuungsrecht im Allgemeinen zur Verfügung. Iris Carl (Bereichsleitung Wohnen) gab Auskunft zu allen Angelegenheiten der Personenzentrierung – ein schweres Wort, das auf dem Plakat mit dem Untertitel „Hier geht’s um mich“ umschrieben war. Am dritten Tisch hielten sich Julian Waltenberger und Jürgen Deininger (Sozialdienst der Magnus-Werkstätten) für Anfragen zur Sozialraumorientierung („Ich und das Drumherum“) bereit.